Wie funktioniert Zeitarbeit?

Bei der Zeitarbeit besteht eine arbeitsrechtliche Dreierbeziehung.
Ein Arbeitgeber (Verleiher) überlässt einem anderen Unternehmen
(Entleiher) einen Arbeitnehmer (Zeitarbeiter/Leiharbeitnehmer)
zur Arbeitsleistung in dessen Betrieb.

Arbeitgeber ist aber weiterhin das Zeitarbeitsunternehmen.
Von diesem erhalten die Zeitarbeiter auch ihren Lohn.

Zeitarbeiter erhalten, wie andere Arbeitnehmer auch, eine
sozialversicherungspflichtige Anstellung.

Zeitarbeiter sind daher ganz "normale" Arbeitnehmer, die wie jeder
andere Arbeitnehmer Anspruch auf einen Arbeitsvertrag mit
sämtlichen üblichen Leistungen, wie z. B. bezahlten Urlaub,
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bei entsprechender Größe
des Unternehmens auch gesetzlichen Kündigungsschutz, haben.