Zeitarbeit bedeutet aus der Sicht des Gesetzgebers, dass Arbeitnehmer
auf Zeit durch eine Zeitarbeitsfirma an Dritte (Entleiher) gegen Entgelt
überlassen werden. Weitere Begriffe für Zeitarbeit: Personal-Leasing,
Leiharbeit oder gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung.
Um auf den Markt reagieren zu können, suchen Unternehmen immer
mehr Flexibilität im Personalbereich. Ganz gleich ob bei Personalausfällen
oder Auftragsspitzen, Zeitarbeit hat sich zu einem bewährten Instrument
der Personalpolitik entwickelt.
Flexible Personalsteuerung, fest kalkulierbare Kosten,
passgenaue Qualifikationsprofile, keine Übernahmeverpflichtungen