5.7 Überlassene Arbeitskräfte haben keine Inkassoberechtigung. Ohne Ausdrückliche schriftliche Genehmigung dürfen sie nicht mit dem Umgang von Geld und anderen Zahlungsmitteln beauftragt werden und keine Vorschüsse oder Zahlungen des Kunden in Empfang nehmen.

6. Vergütung und Zahlung
6.1 Abgerechnet wird nach den gearbeiteten Stunden auf Grundlage der vereinbarten Verrechnungspreise. Der Kunde verpflichtet sich zur wöchentlichen Überprüfung und Gegenzeichnung der Arbeitszeitnachweise der ihm von der Westmünsterland Personal überlassenen Arbeitskräfte. Mit der Gegenzeichnung bestätigt der Kunde die Arbeitszeitnachweise als inhaltlich richtig und erkennt sie ferner als Grundlage der Abrechnung an. Können die überlassenen Arbeitskräfte keinen Bevollmächtigten des Kunden zur Unterschrift vorlegen, so reicht die Unterschrift der Arbeitskräfte zur Rechnungslegung aus. Ist der Kunde mit den so bescheinigten Stunden nicht einverstanden, so gilt der Einspruch nur dann, wenn er innerhalb von 7 Tagen schriftlich erfolgt und nachweisbar begründet ist.
6.2 Westmünsterland Personal Rechnungen sind ohne jeden Abzug innerhalb von 7 Tagen zahlbar. Sofern der Kunde mit der Begleichung länger als 7 Tage in Rückstand gerät, ist Westmünsterland Personal

berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten sowie den Ersatz sämtlicher Folgekosten zu verlangen.

6.3 Wird bei Zahlungsverzug ein Inkassobüro von der Westmünsterland Personal mit der Forderungseinziehung beauftragt, so hat der Kunde die aus dieser Beauftragung entstehenden Kosten, mit Ausnahme des Erfolgshonorars zu tragen, es sei denn, der Kunde hat gegenüber Westmünsterland Personal vorher schriftlich angezeigt, dass er die Forderung von Westmünsterland Personal nicht anerkennt.
6.4 Geldleistungen sind für die Dauer des Verzugs (unter Kaufleuten: ab Fälligkeit) mit 5%-Punkten über den jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu verzinsen.
7. Abtretung, Zurückbehaltung und Aufrechnung
7.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus Verträgen mit Westmünsterland Personal an Dritte zu übertragen und - soweit ausschliessbar - Westmünsterland Personal gegenüber Zurückhaltungsrechte geltend zu machen.
7.2 Aufrechnungen des Kunden sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig titulierten Gegenforderungen erlaubt. Die gilt auch für ein mögliches Zurückhaltungsrecht.