Allgemeine Geschäftsbedingungen für Arbeitnehmerüberlassung

Diese Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Westmünsterland Personal Angebote und -Verträge.
Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsverbindungen von Kunden sowie Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von West-Münsterland-Personal.

1. Angebot und Vertragsabschluß
1.1 Die Angebote von Westmünsterland Personal verstehen sich stets freibleibend, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt für Änderungen und Ergänzungen der Verträge entsprechend.
1.2 Aus mündlichen, auch fernmündlichen Zusagen, Auskünften usw. könnten - unabhängig ob sie vor oder nach Abschluss eines Vertrages erteilt werden, keinerlei Rechte gegen Westmünsterland Personal hergeleitet werden, es sei denn, es liegt grobes, von Westmünsterland Personal) zu vertretendes Verschulden vor.
1.3 Alle Preise basieren auf dem zum Zeitpunkt der Preisabgabe bestehenden Kostenfaktor. Soweit sich diese erhöhen, insbesondere bei tariflichen Lohnsteigerungen, sind wir berechtigt, ab dem Zeitpunkt der

Erhöhung einen entsprechenden Zuschlag zu erheben.

2. Termine und Fristen
2.1 Arbeitskämpfe und sonstige ungewöhnliche Umstände sowie hoheitliche Maßnahmen usw. befreien Westmünsterland Personal - gleich ob sie dem Betrieb von Westmünsterland Personal oder den des Kunden betreffen – für die Dauer Ihrer Auswirkungen und wenn sie zur Unmöglichkeit der Leistung führen, überhaupt von Ihrer Leistungspflicht.
2.2 Schadensersatzansprüche wegen Verzuges bei der Überlassung von Arbeitskräften oder wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.

3. Recht der Zurückweisung
3.1 Entspricht eine von der Westmünsterland Personal überlassene Arbeitskraft nicht den vertraglichen Anforderungen, so ist der Kunde berechtigt, diese Arbeitskraft binnen 4 Stunden nach Arbeitsantritt zurückzuweisen.
3.2 Westmünsterland Personal ist über eine Zurückweisung unverzüglich zu unterrichten. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten wird sich Westmünsterland Personal bemühen, unverzüglich eine Ersatzkraft zu stellen, Dies gilt bei etwaigen Ausfällen der von der Westmünsterland Personal überlassenen Arbeitskräfte entsprechend.